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Dekret des Präsidenten der Republik Kasachstan

Über den Aufbau der republikanischen Gesellschaft “Television and Radio Kasachstan”. Laden Sie die Original-Publikation im PDF-Format. Zum Zweck des kreativen und technischen Niveaus der Fernseh-und Radioprogramme, der Verbesserung der Managementsystem von Fernseh-und Radiosendungen, der Bildung des einheitlichen Informationsraums von Kasachstan, der verstärkten Integration in die globalen Informationsprozesse, der Stärkung der materiell-technischen Basis und der Koordination […]
5 April 1994

Über den Aufbau der republikanischen Gesellschaft “Television and Radio Kasachstan”.

Laden Sie die Original-Publikation im PDF-Format.

Zum Zweck des kreativen und technischen Niveaus der Fernseh-und Radioprogramme, der Verbesserung der Managementsystem von Fernseh-und Radiosendungen, der Bildung des einheitlichen Informationsraums von Kasachstan, der verstärkten Integration in die globalen Informationsprozesse, der Stärkung der materiell-technischen Basis und der Koordination von Forschungsaktivitäten in den Fernseh-und Radiobereichen und auch der Schaffung von den optimalen Bedingungen für Investitionen in der Branche, bestimme ich:

  1. Die republikanische Gesellschaft “Fernsehen und Radio Kasachstan” (RKTRK) als Teil der Kreativ-und Produktionsdienststellen der staatlichen Radio- und Fernsehgesellschaft “Kasachstan” beim Ministerkabinett der Republik Kasachstan sowie anderen Unternehmen und Organisationen, die zu ihr auf freiwilliger Basis gehören, zu erstellen.
  2. Eine Tatsache, dass der republikanische Präsident der Gesellschaft “Fernsehen und Radio Kasachstan” durch den Präsidenten von Republik Kasachstan ernannt wird, festzustellen.
  3. Die staatlichen Radio- und Fernsehgesellschaft “Kasachstan” ” beim Ministerkabinett der Republik Kasachstan auf dem Gesetzgebungswege zu liquidieren.
  4. Für das Ministerkabinett der Republik Kasachstan:
    – eine Liquidationskommission zu bilden. Die Kosten im Zusammenhang mit der Liquidation der staatlichen Radio- und Fernsehgesellschaft “Kasachstan” durch das zusätzliche bereitgestellte Mittel aus dem Staatshaushalt auszuführen;
    – in der Frist von zwei Monaten, die Verordnung “Über die republikanischen Gesellschaft “Fernsehen und Radio Kasachstan” zu genehmigen;
    – Maßnahmen für die Verstärkung der materiell-technischen Basis der Gesellschaft zu ergreifen.
  5. Für das Staatliche Staatsbesitzkomitee der Republik Kasachstan:
    – als Beitrag an die Gesellschaft im Namen der staatlichen Besitz, Nutzung- und Verwaltungsrechte des staatlichen Eigentums und kreativen Produktion Abteilungen, Unternehmen und Organisationen, die zu der staatlichen Radio- und Fernsehgesellschaft “Kasachstan” gehören, überzutragen;
    – in der Frist von zwei Monaten ein Paket von Gründungsunterlagen der republikanischen Gesellschaft “Fernsehen und Radio Kasachstan” zu erarbeiten und zu genehmigen.
  6. Für die Regierungsbehörde, die Leiter der Gebietsverwaltung, der Almaty und Lenin Bürgermeisterämter in operativen Fragenlösungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Unternehmens zu unterstützen.

Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft.

Der Präsident der Republik Kasachstan N. Nasarbajew

BERUFUNG

Mit dem Beschluss des Präsidenten von Kasachstan wurde Leila Kalibekovna Beketova als Präsident der Republikgesellschaft “Fernsehen und Radio Kasachstan” eingesetzt.

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